Sterbegeldversicherung versus Treuhand-Bestattungsvorsorgevertrag?

Bild: Von Petar Miloševic - Eigenes Werk, CC-BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=52574050

Wenn das Lebensende nicht mehr meilenweit entfernt oder komplett außer Sichtweite ist, ist für viele die Zeit gekommen, über das Alter hinauszuschauen – was ist, wenn der Tod kommt?

Eine Bestattungsvorsorge ist die konsequente und verantwortungsvolle Fortführung der Sicherung des Alters. Die Kosten einer würdevollen Bestattung sind erheblich und müssen komplett aus eigener Tasche gezahlt werden. Wer nicht privat für seinen letzten Weg vorgesorgt hat, nimmt in Kauf, dass seine Familienangehörigen für sämtliche Kosten aufkommen müssen. Finanzielle Vorsorge ist deshalb unbedingt empfehlenswert.

Welche Möglichkeiten gibt es zur finanziellen Sicherung des letzten Weges?

Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag:

Als Kunde haben Sie hier gleich zwei Partner, den Bestatter als Ihren Berater und die Treuhand als Sicherer der eingezahlten Beträge.

Für die Vertragsinhalte der Vorsorge gibt es keine zwingenden Vorgaben, es geht darum, einen Kostenaufwand nach Ihren Wünschen zu ermitteln. Die finanzielle Absicherung erfolgt durch die zu Lebzeiten eingezahlte Summe (monatlich oder einmalig) auf das Treuhandkonto. Dieses Geld ist sowohl vor der Insolvenz des Bestatters als auch vor dem Zugriff der Sozialkassen geschützt – es kann nur zum Zwecke der Bestattung genutzt werden. Weder das Alter des Kunden noch sein Gesundheitszustand sind von Bedeutung.

Sterbegeldversicherung

Hier ist der Partner eine Versicherung und die Art der Absicherung ist einer Kapital-Lebensversicherung ähnlich. Der Versicherungsnehmer zahlt einen berechneten monatlichen Betrag ein. Eintrittsalter und Gesundheitszustand spielen bei der Festlegung eine große Rolle. Im Todesfall wird an die benannten Hinterbliebenen eine Kapitalsumme ausgezahlt. Diese Summe muss nicht gleich der eingezahlten Summe sein, da die Versicherer oftmals einen Anteil der geleisteten Beträge als Risikoabsicherung einbehalten.

Eine inhaltliche Bestattungsvorsorge führen die Versicherer nicht durch, persönliche Bestattungswünsche sind nicht berücksichtigt oder festgehalten. Der Zugriff der Sozialkassen bei einer Privatinsolvenz ist nicht ausgeschlossen, es muss aber ein Schonvermögen verbleiben.

Für welche Variante sich Vorsorgende entscheiden, ist wohl eine Geschmacksfrage und vor allem eine Frage des Preis- Leistungs-Verhältnisses und der Sicherung desselben.

In jedem Fall sollte der Vorsorgende einen Bestatter zu Rate ziehen. Auch das Einholen und Vergleichen verschiedener Versicherungsangebote ist sinnvoll.

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