Organspende

Bild: Wikimedia - Rostocker - CC by 3.0

Der Hirntod ist aus medizinischer und rechtlicher Sicht dem Tod des Menschen gleichgesetzt. Also sind wir tot, wenn es unser Gehirn ist. Oder doch erst, wenn unser Herz nicht mehr schlägt?

Organspende ist spätestens seit 1968 ein immer aktuelles Thema. Damals definierten Wissenschaftler den bislang gültigen Zeitpunkt des anerkannten Todes neu. Seither wird der Tod auch dadurch definiert, dass eines unserer Zentralorgane außer Funktion ist − unser Gehirn. Der Hirntod ist gleichgesetzt mit den bislang geltenden Todesanzeichen wie Herzstillstand und Organversagen. Seit 1997 ist diese Definition auch per Transplantationsgesetz juristisch festgelegt.

Wie funktioniert eigentlich die Feststellung des Hirntodes?
Der Hirntod tritt ein, wenn die Gesamtfunktion des Gehirns − Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm − unwiederbringlich erloschen ist. Dies wird mit Hilfe unterschiedlicher Methoden ermittelt. Ein EEG zeichnet die Hirntätigkeit auf, Bewusstlosigkeit, Atemstillstand und fehlende Reflexe sowie Lichtstarre und Reaktionslosigkeit bei Schmerzfunktionstests geben Aufschluss über den Zustand des Patienten. Alle Tests müssen bei Erwachsenen nach mindestens 12 Stunden von einem anderen Arzt wiederholt werden. Erst im Falle einer absoluten Übereinstimmung und Feststellung des Hirntodes gemäß den Regeln zur Feststellung des Todes* wird der Hirntod und somit die Voraussetzung für eine Organspende erklärt.

Wie wird man Organspender?
Jeder, der sich mit diesem Thema beschäftigt, hat die Möglichkeit, sich formlos einen Organspendeausweis auszustellen, z.B. ist dies unter www.organspende-info.de möglich. Der Ausweis muss nicht rechtlich oder medizinisch bestätigt werden und wird auch nicht registriert. Somit hat es jeder Mensch zu Lebzeiten selbst in der Hand, bewusst Spender zu sein. Wird der Ausweis vernichtet, erlischt auch die Wirksamkeit. Gibt es diesen Ausweis nicht, werden im Fall eines Hirntodes die nächsten Angehörigen zu diesem Thema befragt. Eine schwere und schnell zu treffende Entscheidung für die Hinterbliebenen.

Organspende ist zwischen den Naturwissenschaftlern und den Ethik-Kommissionen ein schwer umstrittenes Thema. Pro und Contra sind nicht eindeutig und verlässlich. Gerade deswegen sollte sich jeder ein persönliches Bild davon machen, mit seinen Angehörigen diskutieren und selbst entscheiden.

Informationen zu dem Thema finden Sie unter:
www.bmg.de
www.bundesaerztekammer.de
www.organspende-info.de

*(Richtlinie der Bundesärztekammer, § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG)

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